Partnerprogramm-Bedingungen

Momentum Trading Hub · momentum-trading.io

Stand: Juni 2025
Anbieter: Laerm Media UG (haftungsbeschränkt), Deutschland
Cookie-Laufzeit: 45 Tage
Attribution: Last-Touch-Modell
Standard-Provision: 25 % auf den Netto-Abrechnungsbetrag
Premium-Provision: Bis zu 50 % (schriftlich vereinbart, siehe § 4)


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese Partnerprogramm-Bedingungen (nachfolgend „Bedingungen") regeln die Rechte und Pflichten zwischen Laerm Media UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Betreiber", und dem jeweiligen Affiliate-Partner, nachfolgend „Partner", im Rahmen des Partnerprogramms von Momentum Trading Hub.

(2) Mit der Teilnahme am Partnerprogramm von Momentum Trading Hub erkennt der Partner diese Bedingungen als verbindlich an. Ein Partnerschaftsvertrag kommt zustande, sobald der Partner sich für das Partnerprogramm anmeldet und vom Betreiber freigeschaltet wird.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Partners werden nicht anerkannt, sofern der Betreiber ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Eine Teilnahme am Partnerprogramm setzt voraus:

  • Der Partner ist eine natürliche oder juristische Person, für die die Teilnahme an einem Affiliate-Programm im jeweiligen Land rechtlich zulässig ist.
  • Der Partner verfügt über einen aktiven Online-Kanal (Website, Social-Media-Kanal, Newsletter o. Ä.).
  • Der Partner hat das 18. Lebensjahr vollendet bzw. ist im Falle einer juristischen Person ordnungsgemäß vertreten.

(2) Der Betreiber behält sich vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bestehende Partnerschaften bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese Bedingungen zu beenden.

§ 3 Tracking, Attribution und Cookies

(1) Jedem Partner wird nach erfolgreicher Freischaltung ein individueller Tracking-Link sowie ein persönlicher Referral-Code im Affiliate-Dashboard bereitgestellt.

(2) Das Tracking erfolgt auf Basis von First-Party-Cookies mit einer Laufzeit von 45 Tagen ab dem ersten Klick auf den Affiliate-Link.

(3) Die Provisionsabrechnung basiert ausschließlich auf dem Last-Touch-Attributionsmodell: Liegt innerhalb der 45-Tage-Frist ein neuerer Affiliate-Link eines anderen Partners vor, wird die Provision dem zuletzt klickgebenden Partner zugewiesen. Eine ältere Zuordnung des ersten Partners verfällt in diesem Fall.

(4) Technisch nicht korrekt getrackte Conversions (z. B. durch deaktivierte Cookies, Ad-Blocker oder direkte Weitergabe von Zugangsdaten ohne Nutzung des Tracking-Links) begründen keinen Vergütungsanspruch.

(5) Der Betreiber ist berechtigt, das Tracking-System technisch weiterzuentwickeln. Wesentliche Änderungen am Tracking-Modell werden dem Partner mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.

§ 4 Provisionsstruktur

4.1 Standard-Provision

Für alle gültig attribuierten Abonnements erhält der Partner eine Provision in Höhe von 25 % auf den jeweiligen Netto-Abrechnungsbetrag (ohne Mehrwertsteuer und abzüglich etwaiger Rückbuchungsbeträge). Die Provision fällt recurring an, d. h. für jede Verlängerungszahlung eines geworbenen Kunden, solange dieser aktiver Abonnent bleibt.

4.2 Premium-Provision (bis zu 50 %)

(1) Eine erhöhte Provision von bis zu 50 % kann individuell schriftlich zwischen Betreiber und Partner vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass Momentum Trading Hub ein klarer und wesentlicher Bestandteil des Contents des Partners ist, insbesondere durch:

  • regelmäßige Nennung und aktive Empfehlung in Videos, Streams, Artikeln oder Social-Media-Beiträgen,
  • erkennbare inhaltliche Integration (z. B. Walkthrough-Videos, Feature-Präsentationen, Live-Nutzung) und
  • keine gleichwertige oder prominentere Bewerbung direkter Wettbewerber der Plattform.

(2) Die Vereinbarung der Premium-Provision bedarf der Schriftform (E-Mail oder unterzeichnetes Dokument).

(3) Der Betreiber ist berechtigt, die Premium-Provision auf die Standard-Provision (25 %) herabzusetzen, wenn die unter Abs. 1 genannten Voraussetzungen nach seiner begründeten Einschätzung nicht mehr erfüllt sind. Vor einer Herabsetzung gilt folgendes Verfahren:

  • Schritt 1 – Mahnung: Der Betreiber übermittelt dem Partner eine schriftliche Mahnung mit konkreter Benennung der festgestellten Abweichungen und setzt eine Frist zur Stellungnahme von mindestens 14 Tagen.
  • Schritt 2 – Diskurs: Innerhalb dieser Frist findet ein Gespräch zwischen Partner und Betreiber statt. Der Partner erhält die Möglichkeit, die Situation darzustellen oder Maßnahmen zur Wiederherstellung der Voraussetzungen anzukündigen.
  • Schritt 3 – Herabsetzung: Erst wenn nach Ablauf der Frist keine einvernehmliche Lösung erzielt wurde, wird die Provision mit Wirkung zum nächsten Abrechnungszeitraum auf 25 % herabgesetzt.

(4) Die Herabsetzung erfolgt nicht rückwirkend. Bereits abgerechnete Provisionen bleiben unberührt.

§ 5 Abrechnung und Auszahlung

(1) Die Abrechnung der angefallenen Provisionen erfolgt monatlich, jeweils zum Ende des Kalendermonats, in dem der zugehörige Zahlungseingang des geworbenen Kunden vollständig verbucht wurde.

(2) Eine Auszahlung erfolgt ab einem Mindestguthaben von 10,00 EUR. Unterschreitet das Guthaben diesen Betrag, wird es in den Folgemonat übertragen.

(3) Im Falle einer Rückbuchung, Stornierung oder sonstigen Rückforderung durch den geworbenen Kunden wird die entsprechende Provision für den betroffenen Abrechnungszeitraum storniert. Bereits ausgezahlte Provisionen können mit künftigen Guthaben verrechnet werden.

(4) Dem Partner obliegt es, alle steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit erhaltenen Provisionen eigenverantwortlich zu erfüllen. Der Betreiber stellt auf Anfrage eine Provisionsübersicht für Buchungszwecke zur Verfügung.

§ 6 Pflichten des Partners

6.1 Kennzeichnungspflicht

Der Partner ist verpflichtet, alle Affiliate-Links und damit verbundene Werbeinhalte eindeutig und unmissverständlich als Werbung oder bezahlte Kooperation zu kennzeichnen. Dies gilt insbesondere nach den Anforderungen des UWG sowie plattformspezifischen Richtlinien (z. B. YouTube, Instagram, TikTok). Die Nichteinhaltung dieser Pflicht liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Partners.

6.2 Verbotene Praktiken

Dem Partner ist ausdrücklich untersagt:

  • Cookie-Stuffing oder sonstige Manipulationen des Tracking-Systems;
  • Schaltung von bezahlten Werbeanzeigen auf Markenbegriffen des Betreibers (Brand-Keyword-Bidding), sofern nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt;
  • Spam-Versand über E-Mail, Messenger oder soziale Netzwerke;
  • Irreführende oder unwahre Aussagen über Momentum Trading Hub, seine Funktionen oder erzielbare Ergebnisse;
  • Nutzung von Inhalten, die gegen geltendes Recht oder die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform verstoßen;
  • Self-Referral (eigene Käufe über den eigenen Affiliate-Link).

§ 7 Laufzeit und Kündigung

7.1 Ordentliche Kündigung

Die Partnerschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt per E-Mail an die im Affiliate-Dashboard hinterlegte Kontaktadresse.

7.2 Außerordentliche Kündigung (fristlos)

Der Betreiber ist berechtigt, die Partnerschaft mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Abmahnung zu kündigen, wenn:

  • der Partner gegen das Verbot unlauterer Praktiken (§ 6.2) verstößt;
  • der Partner die Kennzeichnungspflicht (§ 6.1) nachweislich und wiederholt verletzt;
  • über das Vermögen des Partners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
  • der Partner Tracking-Mechanismen manipuliert oder fraudulente Conversions erzeugt;
  • ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, der unter Abwägung aller Umstände eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Betreiber verfallen alle noch nicht ausgezahlten Provisionen, sofern sie auf einem der genannten Verstöße beruhen. Bei bereits ausgezahlten Provisionen, die auf Betrug oder Manipulation beruhen, behält sich der Betreiber das Recht der Rückforderung vor.

7.3 Folgen der Beendigung

Mit Wirksamwerden der Kündigung verliert der Tracking-Link des Partners seine Funktion. Bereits entstandene und belegbare Provisionsansprüche aus dem Zeitraum vor Beendigung der Partnerschaft werden nach Ablauf der regulären Abrechnungsperiode ausgezahlt, sofern kein außerordentlicher Kündigungsgrund nach § 7.2 vorliegt.

§ 8 Änderungsvorbehalt

(1) Der Betreiber behält sich vor, diese Bedingungen sowie die Provisionssätze (Standard-Provision) mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen per E-Mail an den registrierten Partner anzupassen.

(2) Widerspricht der Partner einer Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird der Betreiber in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

(3) Individuelle Premium-Provision-Vereinbarungen nach § 4.2 können nur durch beidseitige schriftliche Einigung geändert werden.

§ 9 Haftung

(1) Der Betreiber haftet gegenüber dem Partner nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Im Übrigen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(2) Der Partner haftet gegenüber dem Betreiber für alle Schäden, die durch Verstöße gegen diese Bedingungen entstehen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

(3) Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Aussagen, Empfehlungen oder Darstellungen, die der Partner im Rahmen seiner Affiliate-Aktivitäten über Momentum Trading Hub trifft.

§ 10 Datenschutz

Die im Rahmen des Partnerprogramms erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Verwaltung der Partnerschaft, zur Provisionsabrechnung sowie zur Kommunikation zwischen den Parteien verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betreibers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.


Mit der Teilnahme am Partnerprogramm von Momentum Trading Hub erklärt der Partner sein rechtsverbindliches Einverständnis mit diesen Bedingungen.

Kontakt: affiliate@momentum-trading.io