Freistellungsauftrag und Kapitalertragsteuer: Was Trader einstellen sollten
Der Sparer-Pauschbetrag ist der gesetzliche Freibetrag auf Kapitalerträge, der Freistellungsauftrag ist die Anweisung an deine Bank, ihn tatsächlich anzuwenden. Ohne diesen Auftrag behält ein inländischer Broker Steuer ein, auch wenn dein Jahresgewinn deutlich unter dem Freibetrag liegt. Zurück bekommst du das Geld dann nur über die Steuererklärung, und das dauert.
Was unterscheidet Pauschbetrag und Freistellungsauftrag?
Die beiden Begriffe werden ständig verwechselt, meinen aber verschiedene Dinge.
Der Sparer-Pauschbetrag steht dir von Gesetzes wegen zu. Er existiert unabhängig davon, ob du etwas unternimmst, und wirkt spätestens in deiner Steuererklärung.
Der Freistellungsauftrag ist eine Erklärung gegenüber deiner Bank. Er sorgt dafür, dass der Freibetrag bereits beim Steuerabzug berücksichtigt wird, statt erst ein Jahr später bei der Veranlagung.
Praktisch heißt das: Ohne Freistellungsauftrag verlierst du nichts, aber du gibst deinem Broker einen zinslosen Vorschuss auf Steuer, die du gar nicht schuldest.
Für wen der Unterschied wirklich zählt, hängt an einer einzigen Frage: Gibst du ohnehin eine Steuererklärung ab? Wenn ja, kostet ein fehlender Freistellungsauftrag dich nur Zeit, weil der Freibetrag dort automatisch berücksichtigt wird. Wenn nein, ist der Auftrag der einzige Weg, überhaupt an den Freibetrag zu kommen, und dann ist er nicht optional, sondern die gesamte Wirkung.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
Er beträgt 1.000 Euro pro Jahr für Einzelveranlagte und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner. Diese Höhe gilt seit 2023 unverändert und wurde auch für 2026 nicht angepasst.
Der Betrag ist ein Freibetrag und keine Freigrenze. Wer 1.200 Euro Kapitalerträge erzielt, versteuert nur die 200 Euro darüber und nicht den gesamten Betrag. Das ist ein wichtiger Unterschied zu anderen Grenzen im Steuerrecht, etwa bei privaten Veräußerungsgeschäften.
Was wird ohne Freistellungsauftrag einbehalten?
Ein inländischer Broker führt auf steuerpflichtige Kapitalerträge 25 Prozent Kapitalertragsteuer ab, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Wichtig ist die Bezugsgröße des Zuschlags: Die 5,5 Prozent werden auf die Steuer berechnet, nicht auf deinen Gewinn. Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt zusätzlich Kirchensteuer, deren Satz sich nach dem Bundesland richtet.
Die rechtliche Grundlage dafür steht in § 32d EStG und den Vorschriften zum Steuerabzug. Der Freistellungsauftrag selbst ist in § 44a EStG geregelt.
Wie verteilst du den Freibetrag auf mehrere Broker?
Du kannst bei mehreren Banken jeweils einen Freistellungsauftrag erteilen. Entscheidend ist nur, dass die Summe aller Aufträge den Pauschbetrag nicht überschreitet.
Für die Aufteilung gibt es zwei sinnvolle Ansätze. Entweder du legst den gesamten Betrag bei dem Institut ein, bei dem du die meisten Erträge erwartest. Oder du verteilst grob nach erwarteten Erträgen, wenn du bei mehreren Anbietern regelmäßig etwas erzielst.
Was du vermeiden solltest, ist eine Aufteilung nach Bauchgefühl mit vielen kleinen Beträgen. Bleibt ein Teil ungenutzt, weil bei einem Broker weniger Erträge anfielen als gedacht, holst du dir diesen Teil zwar über die Steuererklärung zurück, hast aber genau den Aufwand, den der Freistellungsauftrag ersparen sollte.
Bis wann kannst du ihn erteilen oder ändern?
Ein Freistellungsauftrag lässt sich im laufenden Kalenderjahr erteilen und ändern, je nach Stichtag der Bank bis zum 31. Dezember. Für bereits abgelaufene Steuerjahre nehmen Banken keine Aufträge mehr an.
Daraus folgt eine praktische Regel: Prüfe im Herbst, ob deine Aufteilung noch zu deinen tatsächlichen Erträgen passt, und korrigiere sie, solange es geht. Der zweite Termin, den du dir in dieser Zeit merken solltest, ist der 15. Dezember für die Verlustbescheinigung, siehe dazu Verlustverrechnung beim Trading.
In welcher Reihenfolge greifen Verlusttöpfe und Freibetrag?
Diese Frage taucht selten in Ratgebern auf und erklärt trotzdem viele überraschende Abrechnungen. Deine Bank verrechnet zuerst innerhalb der Verlusttöpfe und wendet den Freistellungsauftrag erst auf das an, was danach noch als Gewinn übrig bleibt.
Ein Beispiel mit zur Veranschaulichung gewählten Zahlen: Bei 3.000 Euro Gewinn und 2.500 Euro verrechenbarem Verlust bleiben 500 Euro. Nur auf diese 500 Euro wird der Freibetrag angewendet, und dein Freistellungsauftrag ist entsprechend kaum ausgeschöpft.
Das ist kein Nachteil, aber es erklärt, warum ein hoch angesetzter Freistellungsauftrag in einem verlustreichen Jahr wirkungslos bleibt. Welche Verluste überhaupt in welchen Topf fallen, steht im verlinkten Artikel oben.
Was zählt überhaupt als Kapitalertrag?
Der Freibetrag gilt nicht nur für Kursgewinne, sondern für die gesamte Kategorie der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG. Dazu gehören unter anderem:
- Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren
- Dividenden und Ausschüttungen
- Zinsen aus Guthaben und Anleihen
- Erträge aus Fonds und Zertifikaten
- Ergebnisse aus Termingeschäften
Für die Praxis folgt daraus ein Punkt, den viele übersehen: Der Pauschbetrag wird nicht je Anlageklasse gewährt, sondern einmal für alle diese Erträge zusammen. Wer Zinsen auf dem Tagesgeldkonto und Gewinne im Depot erzielt, teilt sich denselben Betrag zwischen beiden Quellen.
Genau das macht die Aufteilung des Freistellungsauftrags zu einer Rechenaufgabe statt zu einer Formalität. Wenn ein Tagesgeldkonto verlässlich Zinsen abwirft und dein Depot schwankende Ergebnisse liefert, ist es oft sinnvoll, den planbaren Teil zuerst abzudecken und den Rest dorthin zu legen, wo Erträge erwartet werden.
Was gilt bei einem ausländischen Broker?
Dort gibt es keinen Freistellungsauftrag, weil das Institut keine deutsche Kapitalertragsteuer abführt. Deine Erträge gibst du stattdessen in der Steuererklärung an, und der Pauschbetrag wird dort berücksichtigt.
Der Freibetrag geht dir also nicht verloren, nur der Zeitpunkt verschiebt sich. Was hinzukommt, ist Aufwand: eigene Aufstellung, eigene Erklärung, eigene Nachweise. Wie stark dieser Unterschied wiegt, hängt von deinem Handelsvolumen ab und gehört zu den Kriterien bei der Brokerwahl, siehe Trading Broker Vergleich.
Wann lohnt eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Sie ist der Sonderfall für Personen, deren Gesamteinkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen, etwa Studierende oder Personen mit geringer Rente. Mit dieser Bescheinigung stellt die Bank Kapitalerträge auch über den Sparer-Pauschbetrag hinaus vom Steuerabzug frei.
Sie ersetzt in diesem Fall den Freistellungsauftrag und wird beim Finanzamt beantragt. Ob die Voraussetzungen bei dir vorliegen, hängt von deinen gesamten Einkünften ab und ist genau die Art Frage, die du mit einer steuerberatenden Person oder direkt beim Finanzamt klärst.
Was gilt bei Kryptowerten?
Für sie gilt nichts von alldem. Kryptowerte im Privatvermögen fallen nicht unter die Abgeltungsteuer, sondern unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Es gibt dort keinen Freistellungsauftrag, keinen Steuerabzug durch die Börse und keinen Sparer-Pauschbetrag.
Stattdessen gelten eine eigene Haltefrist und eine eigene Freigrenze, und die vollständige Dokumentation liegt bei dir. Diese Trennung sauber zu verstehen erspart die häufigste Verwechslung in diesem Themenfeld.
Was solltest du dokumentieren?
Vier Angaben reichen, und sie kosten dich einmal im Jahr wenige Minuten:
- Welcher Betrag liegt bei welchem Institut? Mit Datum der letzten Änderung.
- Wie viel wurde tatsächlich ausgeschöpft? Steht auf der Jahressteuerbescheinigung.
- Wo blieb Freibetrag ungenutzt? Das ist die Grundlage für die Korrektur im nächsten Jahr.
- Welche Erträge liefen über ausländische Anbieter? Sie tauchen in keiner deutschen Bescheinigung auf.
Der vierte Punkt ist der, der im Frühjahr Zeit kostet, wenn er fehlt. Wer seine Trades ohnehin laufend erfasst, hat die Grundlage dafür bereits, siehe Trading Journal.
Fazit
Der Pauschbetrag steht dir zu, der Freistellungsauftrag holt ihn nur früher ab. Er beträgt 1.000 Euro für Einzelveranlagte und 2.000 Euro für gemeinsam Veranlagte, lässt sich auf mehrere Banken verteilen und im laufenden Jahr anpassen. Verlusttöpfe greifen vor dem Freibetrag, weshalb er in verlustreichen Jahren kaum ausgeschöpft wird. Für ausländische Broker und für Kryptowerte gilt er nicht in dieser Form.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand August 2026 und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die genannten Beispielzahlen dienen der Veranschaulichung. Steuerrecht ändert sich, und die Bewertung hängt von deiner persönlichen Situation ab. Kläre deinen Fall mit einer steuerberatenden Person.
Weiterlesen: Brokerwechsel und Depotübertrag: Welche Daten dabei verloren gehen
Ob dein Freibetrag tatsächlich ausgeschöpft wurde, siehst du erst in der Abrechnung. Wie du die Jahressteuerbescheinigung lesen und Position für Position einordnen kannst, zeigt der Artikel dazu.