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Krypto Steuern in Österreich: Was sich von Deutschland unterscheidet

10 Min. Lesezeit

Die österreichische und die deutsche Behandlung von Kryptowerten folgen zwei völlig verschiedenen Systemen. In Österreich zählen Krypto-Einkünfte seit der Ökosozialen Steuerreform zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent, ohne Behaltefrist. In Deutschland sind sie ein privates Veräußerungsgeschäft, das nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei wird und darunter dem persönlichen Steuersatz unterliegt. Deshalb ist ein deutscher Ratgeber für dich nicht nur ungenau, sondern in den entscheidenden Punkten falsch.

Warum lassen sich deutsche Ratgeber nicht übertragen?

Weil die beiden Länder Kryptowerte nicht nur unterschiedlich hoch besteuern, sondern in unterschiedliche Einkunftsarten einordnen. Aus dieser Einordnung folgt alles Weitere: der Steuersatz, die Frage nach einer Haltefrist, die Verlustverrechnung und sogar die Frage, welcher Vorgang überhaupt steuerpflichtig ist.

Besonders tückisch ist, dass viele deutschsprachige Suchergebnisse beide Rechtsräume vermischen und die Herkunft der Regel nicht kennzeichnen. Wer in Österreich steuerpflichtig ist und die deutsche Einjahresfrist übernimmt, rechnet mit einer Regel, die es in Österreich in dieser Form nicht gibt.

Die folgenden Angaben stützen sich auf die Darstellung des Bundesministeriums für Finanzen zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen sowie auf die deutschen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen zu Kryptowerten. Sie ersetzen keine Beratung, und die Einordnung deines konkreten Falls kann davon abweichen.

Wie werden Krypto-Einkünfte in Österreich eingeordnet?

Als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Seit dem 1. März 2022 gilt dafür ein besonderer Steuersatz von 27,5 Prozent, und zwar unabhängig davon, ob die Steuer über einen Abzug einbehalten oder im Wege der Veranlagung festgesetzt wird. Eine Progressionswirkung auf deine übrigen Einkünfte entsteht dadurch nicht.

Das Gesetz unterscheidet zwei Gruppen.

Laufende Einkünfte

Dazu zählen Entgelte aus der Überlassung von Kryptowährungen sowie Kryptowährungen, die als Belohnung für die Transaktionsverarbeitung zufließen. Sie werden im Zeitpunkt des Zuflusses erfasst.

Realisierte Wertsteigerungen

Dazu zählt die Veräußerung gegen Euro, der Tausch gegen eine staatliche Währung und die Verwendung für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Der Gewinn ist die Differenz zwischen Erlös und Anschaffungskosten.

Eine Ausnahme vom besonderen Steuersatz besteht für bestimmte private Darlehen in Kryptowährungen, die nicht öffentlich angeboten wurden. Diese unterliegen dem Tarif.

Welcher Vorgang ist steuerpflichtig und welcher nicht?

Hier liegt der wichtigste Unterschied überhaupt, und er betrifft jeden aktiven Trader unmittelbar: Der Tausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung stellt in Österreich keinen Veräußerungsvorgang dar. Die Anschaffungskosten der hingegebenen Einheiten werden auf die erhaltenen fortgeführt. Die mit einem solchen Tausch verbundenen Transaktionskosten sind entsprechend nicht abzugsfähig.

In Deutschland ist es umgekehrt. Dort gilt jeder Tausch als Veräußerung des hingegebenen und Anschaffung des erhaltenen Kryptowerts, und die Fristen des Paragrafen 23 des Einkommensteuergesetzes beginnen nach jedem Tausch neu.

Die praktische Tragweite ist groß. Wer hundert Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen durchführt und am Ende einmal in Euro verkauft, hat in Österreich einen einzigen steuerlich relevanten Vorgang und in Deutschland hunderte, jeweils mit eigener Frist und eigener Bewertung.

Gibt es in Österreich eine Behaltefrist?

Für Neuvermögen nicht. Wie lange du eine Position gehalten hast, ändert an der Besteuerung nichts. Das ist der zweite große Unterschied zu Deutschland, wo Gewinne aus im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerten nur dann ein privates Veräußerungsgeschäft darstellen, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt.

Eine Ausnahme gilt für Altvermögen. Kryptowährungen, die bis zum 28. Februar 2021 angeschafft wurden und länger als ein Jahr gehalten wurden, bleiben bei der Veräußerung steuerfrei. Werden solche Altbestände allerdings nach Inkrafttreten der Neuregelung eingesetzt, um laufende Einkünfte zu erzielen, gilt für die dabei erworbenen Einheiten bereits die Neuregelung.

Für dein Journal folgt daraus eine klare Anforderung: Das Anschaffungsdatum entscheidet über die Zuordnung zu Alt- oder Neuvermögen, und diese Zuordnung lässt sich später nicht rekonstruieren, wenn die Nachweise fehlen.

Was gilt für Staking, Airdrops und Hard Forks?

Hier hat Österreich eine eigene Lösung, die für aktive Nutzer erhebliche Folgen hat. Besteht die Leistung für die Transaktionsverarbeitung lediglich im Einsatz vorhandener Kryptowährungen, also beim Staking, oder werden Kryptowährungen unentgeltlich übertragen, also bei Airdrops, oder nur für unwesentliche Leistungen, also bei Bounties, stellen die erhaltenen Einheiten keine laufenden Einkünfte dar.

Das bedeutet nicht, dass sie steuerfrei sind. Sie werden mit Anschaffungskosten von null angesetzt, und die Besteuerung erfolgt erst bei der späteren Realisierung. Der Zufluss selbst ist also kein steuerlich zu erfassender Vorgang, der spätere Verkauf gegen Euro dagegen sehr wohl, und dann in voller Höhe des Erlöses.

Der Unterschied zur deutschen Systematik liegt im Zeitpunkt. Dort werden erlangte Kryptowerte in vergleichbaren Fällen mit dem Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung angesetzt, also bereits beim Zufluss bewertet. Wer eine deutsche Anleitung befolgt, erfasst in Österreich also Vorgänge, die dort noch gar nicht zu erfassen wären, und setzt außerdem falsche Anschaffungskosten an.

Für die Aufzeichnung heißt das: Zuflüsse aus Staking, Airdrops und Hard Forks gehören mit Datum und Menge festgehalten, auch wenn im selben Moment nichts zu versteuern ist. Ohne diese Einträge fehlt später der Nachweis, welche Einheiten mit Anschaffungskosten von null angesetzt wurden.

Wer zieht die Steuer ab?

Inländische Dienstleister sind für Einkünfte, die nach dem 31. Dezember 2023 zufließen, zum Abzug der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Ab dem Kalenderjahr 2025 haben abzugsverpflichtete Stellen zudem auf Verlangen ein Steuerreporting zur Verfügung zu stellen.

Liegt kein inländischer Abzugsverpflichteter vor, also insbesondere bei ausländischen Handelsplattformen, erfolgt die Besteuerung im Wege der Veranlagung. Der Steuersatz bleibt derselbe, die Verantwortung für die Ermittlung liegt aber vollständig bei dir.

Das ist ein Kriterium, das bei der Wahl des Anbieters selten mitgedacht wird, obwohl es den Aufwand über Jahre bestimmt. Welche Punkte sonst noch zählen, steht im Trading Broker Vergleich.

Wie werden die Anschaffungskosten ermittelt?

Werden Einheiten derselben Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf derselben Adresse oder Wallet gehalten, ist der gleitende Durchschnittspreis anzusetzen. Anschaffungsnebenkosten, etwa Transaktionskosten, sind dabei zu berücksichtigen.

Deutschland geht einen anderen Weg. Dort ist grundsätzlich die Durchschnittsmethode anzuwenden, aus Vereinfachungsgründen darf für die Wertermittlung aber unterstellt werden, dass die zuerst angeschafften Einheiten zuerst veräußert wurden.

Der Unterschied klingt technisch, entscheidet aber über die Höhe deines Gewinns bei jedem einzelnen Verkauf. Wer eine Auswertungssoftware nutzt, sollte deshalb prüfen, welche Methode dort eingestellt ist und ob sie zur eigenen Steuerpflicht passt.

Wie funktioniert der Verlustausgleich?

Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen können nach den allgemeinen Regeln mit Gewinnen und Verlusten aus anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden. Es gibt allerdings Grenzen, die du kennen solltest.

  • Nicht möglich ist eine Verrechnung mit Zinsen aus Bankeinlagen und mit Zuwendungen von Privatstiftungen.
  • Nur im selben Jahr. Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen können nur mit gleichartig besteuerten Überschüssen im selben Jahr verrechnet werden.
  • Nicht automatisch. Zwischen Einkünften aus Kryptowährungen und anderen Kapitaleinkünften nimmt die depotführende Stelle keinen automatischen Verlustausgleich vor.

Der letzte Punkt ist der praktisch wichtigste, weil er bedeutet, dass ein Teil des Ausgleichs nur über die Veranlagung erreichbar ist. Wie eine Verrechnung systematisch aufgebaut ist, zeigt am deutschen Beispiel der Artikel zur Verlustverrechnung beim Trading, wobei die dortigen Regeln ausdrücklich nicht auf Österreich übertragbar sind.

Was bedeutet das für deine Aufzeichnungen?

Die österreichische Systematik verlangt weniger Einzelvorgänge, dafür eine sehr genaue Historie. Vier Angaben je Position sind unverzichtbar.

  1. Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten jeder Einheit, weil sie über Alt- oder Neuvermögen und über den Durchschnittspreis entscheiden.
  2. Die Wallet oder Adresse, weil der gleitende Durchschnittspreis darauf bezogen wird.
  3. Die Art des Vorgangs, insbesondere die Unterscheidung zwischen einem Tausch in eine andere Kryptowährung und einer Realisierung gegen Euro.
  4. Zuflüsse aus Überlassung und Transaktionsverarbeitung getrennt von Handelsergebnissen, weil sie als laufende Einkünfte eigenen Regeln folgen.

Ein durchgehend geführtes Krypto Trading Journal liefert genau diese Trennung, und zwar unabhängig davon, bei welchem Anbieter die Vorgänge stattgefunden haben. Wie eine institutsbezogene Abrechnung dagegen aufgebaut ist und was sie nicht enthält, zeigt der Artikel zur Jahressteuerbescheinigung.

Was solltest du daraus mitnehmen?

Prüfe bei jeder Quelle zuerst, für welchen Rechtsraum sie geschrieben wurde. Die drei Punkte, an denen sich das sofort zeigt, sind die Behaltefrist, die Behandlung des Tauschs zwischen Kryptowährungen und der genannte Steuersatz. Weicht auch nur einer davon ab, ist die Quelle für dich nicht anwendbar.

Dieser Text ist keine Steuerberatung und beschreibt den allgemeinen Rahmen. Maßgeblich sind die Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Finanzen und die Beurteilung deines Einzelfalls durch eine steuerliche Beratung. Prüfe insbesondere Stichtage und Beträge vor jeder Entscheidung erneut, weil sich Regelungen ändern können.

Der dritte DACH-Rechtsraum folgt noch einmal einer eigenen Systematik. Wie Trading Steuern in der Schweiz zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerbsmässigem Handel unterscheiden, steht im Artikel dazu.

Häufige Fragen